Logos hp klein neu
 

 


Fahrzeugprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) gemäß BGV D 29

Ist bei gewerblich genutzten Fahrzeugen Pflicht!

 

Bei Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften riskieren Sie:

 

Verweigerung der Versicherungsleistung

Verhängung eines Bußgeldes

 

Der Unternehmer hat gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen, § 57Abs.1 der BGV D 29.

Die Ergebnisse der Prüfung sind in ein Prüfbuch einzutragen. Dabei wird die Verkehrssicherheit ebenso wie die Arbeitssicherheit geprüft.

 

Unsere Leistungen:

 

UVV-Prüfung durch einen Sachkundigen

Prüfplakette

Prüfbericht